Wenn Sie einen Erste Hilfe-Lehrgang für Ihre Firma als betrieblicher Ersthelfer besuchen möchten, der über die Unfallversicherung bzw. die Berufsgenossenschaft Ihres Arbeitgebers abgerechnet werden soll, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Betrifft ausschließlich folgende Lehrgänge:
Für die o.g. Lehrgänge benötigen Sie ggf. eine Vorabgenehmigung/Gutschein:
Dies betrifft folgende Berufsgenossenschaften der öffentlichen Hand:
Folgende weitere Berufsgenossenschaften benötigen eine Vorabgenehmigung:
Bitte lesen Sie die Hinweise in Ihrer Bestätigungsmail aufmerksam durch und beachten Sie diese, damit wir Ihnen eine Teilnahme zuverlässig gewährleisten können.