Hinweise für betriebliche Ersthelfer

Wenn Sie einen Erste Hilfe-Lehrgang für Ihre Firma als betrieblicher Ersthelfer besuchen möchten, der über die Unfallversicherung bzw. die Berufsgenossenschaft Ihres Arbeitgebers abgerechnet werden soll, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Betrifft ausschließlich folgende Lehrgänge:

  • Erste Hilfe-Ausbildung für betriebliche Ersthelfende
  • Erste Hilfe-Fortbildung für betriebliche Ersthelfende
  • Erste Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder

Für die o.g. Lehrgänge benötigen Sie ggf. eine Vorabgenehmigung/Gutschein:

Dies betrifft folgende Berufsgenossenschaften der öffentlichen Hand:

  • KUVB/Bayerische Landesunfallkasse
  • UK Post und Telekom
  • BG Verkehr
  • SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten, Gartenbau)

Folgende weitere Berufsgenossenschaften benötigen eine Vorabgenehmigung:

  • BGN (Nahrungsmittel und Gastgewerbe) (ist EINFACH online einzuholen)
  • BGW (Gesundheits- und Wohlfahrtspflege // nicht zu verwechseln mit BGHW (Handel und Warenlogistik))

Bitte lesen Sie die Hinweise in Ihrer Bestätigungsmail aufmerksam durch und beachten Sie diese, damit wir Ihnen eine Teilnahme zuverlässig gewährleisten können.

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