AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ALPHA Rettung e.V. für die Durchführung von Sanitätsdiensten
(AGB-SanD)
Fassung vom 11. Mai 2019
§1 Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote der Abteilung Sanitätsdienste der ALPHA Rettung e.V. (im folgenden Anbieter genannt) gegenüber den Auftraggebern (im folgenden Auftraggeber oder Kunde genannt).
§ 2 Auftragserteilung
2.1. – Form und Inhalt der Anfrage
Die Anfrage des Kunden bezüglich eines Sanitätsdienstes erfolgt in Schriftform (eMail/Fax/Brief). Dazu stellt der Anbieter dem Kunden auf seiner Homepage folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Online-Formular
- Formular-Vordruck
Sofern die Bestellung des Kunden formlos erfolgt, müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden:
- Auftraggeber/Antragsteller
- Titel der Veranstaltung
- Art/Charakter der Veranstaltung
- Beginn und Ende der Veranstaltung
- Zeitraum, in dem die Sanitätskräfte vor Ort sein müssen
- Ort der Veranstaltung
- Charakteristika des Veranstaltungsortes (openAir/Halle/Raum/Zelt)
- erwartete Besucherzahl sowie maximal zulässige Besucherzahl (zeitgleich auf dem Gelände anwe- sende Personen)
- Anzahl der erwarteten Personen mit Personenschutz
- Kräfteanforderung
- Sanitätsraum vorhanden (vgl. Punkt 3.4)
- Ansprechpartner vor Ort (mit Telefonnummer)
2.2. – Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sich eigenständig zu informieren, ob für die von ihm geplante Veranstaltung ein Sanitätsdienst durch die zuständigen Behörden vorgeschrieben ist. Art und Umfang dieser Auflagen hat der Kunde dem Anbieter mitzuteilen. Soweit entsprechende Auflagen nicht erfüllt werden, ist eine Haftung der ALPHA Rettung ausgeschlossen.
2.3. – Auftragsbestätigung bzw. -ablehnung
Der Anbieter kann auf diese Anfrage ein Angebot zur Durchführung des Sanitätsdienstes abgeben. Bestätigt der Auftraggeber dieses Angebot schriftlich binnen zwei Werktagen, so kommt ein rechtsgültiger Vertrag zu- stande. Der Anbieter behält sich vor, eine Anfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.4. – Geändertes Angebot
Sofern der Anbieter den Kräfteansatz in der Anfrage für nicht ausreichend oder unpassend ansieht, steht es ihm frei, ein alternatives Angebot mit angepasstem Kräfteansatz zu unterbreiten. Kommt es zu einem solchen Angebot, ist der Anbieter zwei Werktage an dieses Angebot gebunden. Bestätigt der Auftraggeber dieses Angebot schriftlich binnen dieser Frist, so kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande.
2.5. – Veränderungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter eingetretene Veränderungen zu den Angaben in Ziff. 2.1 unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Gegebenenfalls muss auf Grund der veränderten Voraussetzungen für die Veranstaltung auch das Angebot angepasst werden.
2.6. – Zustandekommen eines Vertrages
Die Auftragserteilung seitens des Kunden erfolgt grundsätzlich schriftlich oder per eMail. Ein Vertrag kommt erst bei schriftlicher oder per eMail gesendeter Zusage des Anbieters zustande.
§ 3 Leistungsumfang
Der Anbieter stellt dem Kunden für die sanitätsdienstliche Absicherung der benannten Veranstaltung das notwendige und vertraglich vereinbarte sanitätsdienstliche Fachpersonal, sowie die notwendigen Fahrzeuge und Material zur Verfügung.
3.1. – Dauer des Sanitätsdienstes
Der Anbieter stellt Material und Personal für die vereinbarte Einsatzdauer bereit. Sofern der Auftraggeber die anwesenden Helfer vorzeitig aus dem Dienst entlässt und die ordnungsgemäße Durchführung des Dienstes auf dem Wachbericht bestätigt, ergibt sich daraus nicht das Recht, den vereinbarten Vergütungsbetrag zu kürzen. Sollte eine Verlängerung des Einsatzes notwendig werden, so ist dies nur mit der Zustimmung der eingesetzten Kräfte möglich. Die Helfer des Anbieters verrichten ihren Dienst ehrenamtlich und müssen dieses Engagement vor allem mit ihren beruflichen und privaten Verpflichtungen in Einklang bringen.
3.2. – Anzahl der eingesetzten Helfer
Zum Sanitätsdienst werden von Seiten des Anbieters die vereinbarte Anzahl an Sanitätskräften eingesetzt. Grundsätzlich werden mindestens 2 Helfer entsendet. Darüber hinaus steht es dem Anbieter frei, weitere Helfer zu Zwecken der Ausbildung (Praktikanten) in angemessener Zahl einzusetzen.
3.3. – Ausbildung der eingesetzten Helfer
Der Anbieter setzt Helfer mit für den Einsatz geeigneter Ausbildung (mind. SanA) ein. Ist eine besondere Mindestausbildung der eingesetzten Helfer erforderlich, so ist dies im Rahmen der Anfrage durch den Auftragsgeber mitzuteilen. Helfer, die nur zu Zwecken der praxisnahen Ausbildung eingesetzt werden und nicht auf den vereinbarten Personalstamm angerechnet werden, müssen nicht über eine bestimmte Ausbildung verfügen.
3.4. – Sanitätsraum
Vom Auftraggeber ist ein Sanitätsraum zur Patientenbehandlung zur Verfügung zu stellen. Dieser muss in Größe und Ausstattung den Angaben in Anlage A entsprechen. Der Auftraggeber hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass der Sanitätsraum nicht von Unbefugten betreten wird. Ist es dem Auftraggeber nicht möglich, einen geeigneten Sanitätsraum zu stellen, ist für die Dienstdurchführung eine mobile Sanitätswache zwingend erforderlich. In diesem Falle hat der Auftraggeber einen geeigneten Stellplatz für die entsprechend notwendige Anzahl an Einsatzfahrzeugen in unmittelbarer Nähe zum Einsatzort sicherzustellen.
3.5. – Notfallwege
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Freihaltung bzw. Schaffung von Zu- und Abfahrtswegen für Rettungsfahrzeuge. Der Zugang muss für Rettungswägen ausreichend dimensioniert und im Bedarfsfall ohne Verzö- gerung möglich sein.
3.6. – Fachliche Entscheidungsfreiheit
Der Anbieter übernimmt die Erstversorgung von Patienten und leitet notwendige Transporte ein, führt diese in der Regel aber nicht selbst durch. Die Transporte werden durch ein von der zuständigen Rettungsleitstelle (gem. dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz i.V.m. der jeweils geltenden Ausführungsverordnung) eingesetzten Rettungsmittel durchgeführt. Die Entscheidung, ob ein Transport eingeleitet wird, treffen die eingesetzten Kräfte ggf. in Absprache mit dem Verletzten/Erkrankten.
3.7. – Bewegungsfreiheit
Den Einsatzkräften des Anbieters ist Zugang zu allen Bereichen der Veranstaltung zu gewähren. Gegebenenfalls sind entsprechende Ausweise auszustellen bzw. erforderliche Schlüssel für die Dauer der Veranstaltung zu übergeben.
3.8. – Einweisung durch den Auftraggeber
Zu Beginn der Veranstaltung sollten die Einsatzkräfte durch den Auftraggeber bzw. eine von ihm beauftragte Person in die Räumlichkeiten sowie in den geplanten Ablauf der Veranstaltung eingewiesen werden.
3.9. – Verpflegung der Helfer
Der Kunde verpflichtet sich, für die eingesetzten ehrenamtlichen Einsatzkräfte eine ausreichende Versorgung wie folgt sicherzustellen: Alkoholfreie Erfrischungsgetränke (Wasser, Saftschorle o.ä.) für die komplette Veranstaltungsdauer. Bei einer Brutto-Veranstaltungsdauer (Anwesenheit der Sanitäter am Veranstaltungsgelände auch vor und nach Einlass) von über 4 Stunden ist auch eine angemessene Essens-Verpflegung vorzuhalten (kleine Brotzeit). Ab einer Brutto-Veranstaltungsdauer von über 8 Stunden ist auch ein warmes Essen zu organisieren. Soweit diese Verpflichtung nicht erfüllt wird, ist der Anbieter berechtigt, einen Ver- pflegungsmehraufwand wie folgt zu berechnen: keine Getränke bei Veranstaltungsdauer unter 4 Stunden: 5€, bei Netto-Veranstaltungsdauer ab 4 Stunden 10€, ab 8 Stunden 20€ – je eingesetzter Einsatzkraft.
3.10. – Kommunikationswege
Das eingesetzte Personal (im Falle eines größeren Sanitätsdienstes – die Einsatzleitung des Sanitätsdienstes) nimmt zu Einsatzbeginn Kontakt mit dem vom Kunden genannten verantwortlichen Ansprechpartner auf. Soweit der Kunde eigene Funkgeräte vorhält, übergibt er eines dem eingesetzten Personal (im Falle eines größeren Sanitätsdienstes der Einsatzleitung). Dies hat keinen Einfluss auf das interne Funksystem des Anbieters; insbesondere erhält der Auftraggeber keinen Zugriff auf das Funksystem des Anbieters.
§ 4 Vergütung des Sanitätsdienstes
4.1. – Vergütung
Die Vergütung des Einsatzes erfolgt zum individuell vereinbarten Satz wie er auf der Auftragsbestätigung genannt ist.
4.2. – Inhalt der Vergütung
Die Vergütung bezieht sich allein auf die Anwesenheit der eingesetzten Kräfte am Veranstaltungsort und beinhaltet Auslagen für Verbandsmittel, medizinisches Material, Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Helfer sowie Fahrzeug- und mögliche Verpflegungskosten (vgl. Punkt 3.9)
4.3. – Vergütung für Einsatzverlängerung
Kommt es mit Zustimmung der eingesetzten Kräfte zu einer Verlängerung des Einsatzes (vgl. Punkt 3.1), so wird pro angebrochenen zusätzlichen 15 Minuten ein Aufschlag in Höhe von 25% des Stundensatzes des eingesetzten Personals fällig.
4.4. – Verzicht auf Eintrittskosten
Der Auftraggeber gewährt allen unter Punkt 3.2 genannten Einsatzkräften, sowie Vorgesetzten (zur Kontrolle und ggf. Material-Nachschub) kostenlosen und unbeschränkten Zugang zu allen Veranstaltungsflächen.
4.5. – Stornogebühren
Führt der Auftraggeber die von einer Vereinbarung betroffene Veranstaltung nicht durch oder wird ein bestehender Auftrag aus anderen Gründen ganz oder teilweise storniert, steht es dem Anbieter frei, folgende Aus- fallgebühren in Rechnung zu stellen:
- Bei Absage bis spätestens 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25,00 €
- Bei Absage bis spätestens 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung, mindestens jedoch 30,00 €
- Bei Absage bis spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der vereinbarten Gesamtvergütung, mindestens jedoch 40,00 €
- Erfolgt die Absage nicht mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der vereinbarten Gesamtvergütung
4.6. – Höhere Gewalt
Soweit eine Erfüllung der Verpflichtungen durch eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt nicht möglich ist, ist diese berechtigt, vom Vertrag unentgeltlich zurückzutreten.
4.7. – Fälligkeit der Rechnung
Der für die Gestellung des Sanitätsdienstes vereinbarte Betrag ist spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Teil- oder Abschlagszahlungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
Skonto wird keines gewährt.
4.8. – Abtretung von Forderungen
Es steht dem Anbieter frei, Forderungen gegen den Auftraggeber als Ganzes oder in Teilen an externe Stellen ohne gesonderte Ankündigung abzutreten.
§ 5 Haftung
5.1. – Haftung gegenüber dem Auftraggeber sowie Dritten
Der Anbieter haftet dem Auftraggeber sowie Dritten gegenüber ausschließlich für Schäden, die durch die eingesetzten Kräfte des Anbieters oder dessen Erfüllungsgehilfen in Ausübung ihrer begründeten Aufgaben vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Eine Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausdrücklich ausgeschlossen.
5.2. – Haftungsausschluss
Der Anbieter wird von jeglicher Haftung für Schäden freigestellt, die auf eine medizinische und sanitätsdienstliche Unterversorgung zurückzuführen sind, sofern diese darauf beruhen, dass der Auftraggeber dem Anbieter wissentlich oder unwissentlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht, Informationen zurückgehalten, eingetretene oder zu erwartende Veränderungen nicht unverzüglich bekannt gegeben, oder eine sonstige ihn treffende Verpflichtung, gleich welcher Art, vernachlässigt hat (vgl. Punkt 2.2). In diesem Falle stellt der Auftraggeber den Anbieter auch hinsichtlich aller Ersatzansprüche Dritter frei.
5.3. – Ausschluss von Regress in besonderen Lagen
Werden die für einen Sanitätsdienst gebuchten Kräfte, Fahrzeuge oder sonstigen Gerätschaften von der Integrierten Leitstelle oder einer anderen dazu berechtigten Stelle wegen einer Großschadenslage alarmiert, so gelten sie als vom Auftraggeber für die erforderliche Zeit vom Auftrag entbunden. Insbesondere stellt der Auftraggeber sie frei von Regressforderungen für Schäden, die durch das Nichterfüllen des Auftrages entstehen. Für die Zeit, in der gebuchtes und berechnetes Material und/oder Personal dem Auftraggeber nicht zur Verfügung steht, wird von Seiten des Anbieters keine Vergütung berechnet bzw. diese anteilig rückerstattet.
§ 6 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unzulässig oder ungültig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In solch einem Fall tritt an Stelle der unzulässigen oder ungültigen Bestimmung jene gesetzliche Norm, die dem am nächsten kommt, was die unzulässige oder ungültige Bestimmung regeln hätte sollen.
Anlage A
zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der ALPHA Rettung e.V. für die Durchführung von Sanitätsdiensten
(AGB-SanD-Anl.A)
Fassung vom 11. Mai 2019
Mindestvorgaben für Sanitätsräume
1 Bauliche Vorgaben
1.1. – Abmessungen
Räume, die als Sanitätsräume zur Verfügung gestellt werden, müssen eine Mindestfläche von 4 x 5 Meter aufweisen. Die lichte Höhe muss mindestens 2,50m betragen
1.2. – Eingänge
Die Eingänge zu Sanitätsräumen müssen mindestens 1,20m breit sein. Sie sollten keine Stufen aufweisen. Eingangstüren müssen dicht schließen und feststellbar sein. Die Eingänge zum Sanitätsraum müssen abschließbar sein.
1.3. – Fenster
Sanitätsräume müssen über ausreichend dimensionierte Fenster verfügen. Die Fenster müssen durch das eingesetzte Personal geöffnet bzw. geschlossen werden können und dürfen zumindest im geschlossenen Zustand von außen nicht einsehbar sein.
1.4. – Fußböden, Wände und Decken
Fußböden, Wände und Decken müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Der Fußbodenbelag muss aus undurchlässigen, verschleißfesten und rutschhemmenden Werkstoffen mit hochgezogenen Kanten bestehen.
1.5. – Beleuchtungseinrichtungen
Die Beleuchtung in Sanitätsräumen muss ausreichend dimensioniert sein. Sie sollte auch bei Blick zur Decke nicht blendend wirken (indirekte Beleuchtung). Die Lichtschalter müssen leicht erreichbar sein.
1.6. – Schallschutz
In Sanitätsräumen ist dafür zu sorgen, dass ein äquivalenter Dauerschallpegel von 55 dB(A) nicht überschritten wird.
1.7. – Installationen
In Sanitätsräumen müssen mindestens folgende Einrichtungen installiert sein:
- ein Waschbecken mit fließendem Kalt- und Warmwasser (bis 60 °C)
- ausreichend Steckdosen an geeigneten Stellen
- ein Telefon, über das sowohl inner- als auch außerbetriebliche Hilfe zu erreichen ist.
2. – Ausstattung
Sanitätsräume sind wie folgt auszustatten:
- Schreibtisch
- 4 Stühle
- Untersuchungs- & Ruheliege, Kopfende verstellbar
- Krankentrage z.B. DIN 13 025 oder DIN 13 024
- Abfallbehälter mit Plastikbeuteleinsatz und Deckel
- Kleiderhaken
- Reinigungsmaterial
(Schrubber, Putzeimer, Einmal-Bodenwischtücher, Besen, Handbesen, Kehrschaufel)
- Reinigungsmittel
(Boden-Reinigungsmittel (RKI-gelistet), Flächendesinfektionsmittel (RKI-gelistete Einmal-Wischtücher), Handseife, Händedesinfektion)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ALPHA Rettung e.V. für die Durchführung von Schulungen
(AGB-Ausbildung) Fassung vom 04. Februar 2020
§1 Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote der Abteilung Ausbildung der ALPHA Rettung e.V. (im folgenden Anbieter genannt) gegenüber den Auftraggebern (im folgenden Auftrag- geber, Kunde oder Teilnehmer genannt).
§2 Anmeldung
Zur Teilnahme an den Kursen ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung muss schriftlich, entweder online, per eMail, oder Post erfolgen. Die schriftliche Buchungsbestätigung des Anbieters erfolgt per eMail an die jeweils angegebene eMail-Adresse. Deren Angabe ist für den Kunden verpflichtend. Durch die Buchungsbestätigung des Anbieters wird die Anmeldung verbindlich und es kommt ein Vertrag zustande.
§3 Lehrgangsgebühren
Die fällige Lehrgangsgebühr (gilt nicht für Ersthelfer oder Betriebssanitäter, die über eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet werden) ist bis zum Lehrgangsbeginn auf das Konto des Anbieters unter Angabe der Lehrgangsnummer zu überweisen oder aber spätestens am ersten Lehrgangstag in voller Höhe in bar zu entrichten.
Bankverbindung:
ALPHA Rettung e.V.
IBAN: DE49 7015 0000 1005 3529 74
BIC: SSKMDEMMXXX
Ist die Lehrgangsgebühr bis zum ersten Kurstag nicht auf dem Konto des Anbieters eingegangen oder wird nicht bar bezahlt, erhält der Teilnehmer keine Lehrgangsbescheinigung bis die Gebühr beglichen ist. Die jeweiligen Lehrgangsgebühren finden Sie jeweils in aktueller Fassung auf unserer Website.
§4 Aus- und Fortbildung für Betriebe
Für die Aus- und Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer und Betriebssanitäter, ist das Abrechnungsformular der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft vom Kunden vollständig und leserlich auszufüllen, vom jeweiligen Arbeitgeber zu unterschreiben und zu stempeln. Dieses erhalten Sie automatisch mit Ihrer Online-Kurs-Anmeldung. Das Formular ist im Original mindestens 1 Woche vor Kursbeginn an folgende Adresse posta- lisch zu senden:
ALPHA Rettung e.V.
Abteilung Ausbildung
Stichwort: Kursanmeldung
Quagliostraße 9
81543 München
Folgende Daten dürfen dabei keineswegs fehlen:
- zuständiger Unfallversicherungsträger
- Mitgliedsnummer Ihres Unternehmens in der Berufsgenossenschaft
Kopien werden nicht anerkannt. Sollten dem Anbieter die Daten nicht vollständig und nicht rechtzeitig vor Kursbeginn im Original vorliegen, können wir dem jeweiligen Teilnehmer keine Teilnahme am gebuchten Lehrgang garantieren und geben den reservierten Platz wieder frei.
Fehlen zu Kursbeginn immer noch elementare Daten, wie Unfallversicherungsträger, Mitgliedsnummer des Unternehmens, Unterschrift und Stempel des auftraggebenden Unternehmens, erhält der Teilnehmer bis zum Vorliegen der vollständigen Daten keine Lehrgangsbescheinigung. Sollte das Abrechnungsformular nicht bis spätestens 2 Wochen nach dem Lehrgang korrekt befüllt nachgereicht worden sein, werden dem entsendenden Unternehmen die Lehrgangsgebühren, wie in §3 beschrieben, in Rechnung gestellt.
Sollte die Berufsgenossenschaft nach durchgeführten Lehrgängen eine Zahlung allgemein oder für einzelne Teilnehmer ablehnen, müssen die anfallenden (Rest-)Kosten durch den entsendenden Auftraggeber getra- gen werden.
§5 Lehrgangszeiten
Es gelten die auf der Website des Anbieters ausgewiesenen Lehrgangszeiten. Für Inhouse-Lehrgänge beim Kunden oder geschlossene Lehrgänge (siehe §8) können andere Zeiten vereinbart werden, wobei die vorgegebenen Zeiten und gesetzlichen Regelungen eingehalten werden und die Zeiten dem Ausbilder zuzumuten sein müssen.
§6 Bescheinigungen
Eine Bescheinigung wird nur dann ausgestellt, wenn:
- die Lehrgangsgebühr vollständig entrichtet wurde
- das Abrechnungsformular der BG oder der Gutschein der Unfallkasse vorliegt
- alle Unterrichtsthemen besucht wurden
- eine Eignung des Teilnehmers in praktischen Übungen nachgewiesen wurde
- eine Prüfung erfolgreich abgelegt wurde (bei Sanitätslehrgängen)
Eine Zweitschrift bei Verlust oder eine nötige Zusatzbescheinigung wird gerne gegen eine Gebühr von
€ 5,00 ausgestellt. Die Zweitschrift ist persönlich abzuholen und wird nicht per Post versandt. Die Gebühr ist bei Abholung in bar zu begleichen.
§7 Stornogebühren
- bis 10 Werktage vor Lehrgangsbeginn: kostenlos
- bis 5 Werktage vor Lehrgangsbeginn: 50% der Lehrgangsgebühr
- unter 5 Werktagen vor Lehrgangsbeginn: volle Lehrgangsgebühr
Sollte für den fehlenden Teilnehmer ein Ersatzteilnehmer gestellt werden, so entfallen die Stornogebühren. Stornierungen durch Teilnehmer oder den entsendenden Auftraggeber haben schriftlich zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist genügt der rechtzeitige Eingang per eMail beim Anbieter.
§8 Inhouse-Lehrgänge / geschlossene Lehrgänge
Für Inhouse-Lehrgänge (Lehrgänge, die in den Räumlichkeiten des Kunden stattfinden) bzw. für geschlossene Lehrgänge von Auftraggebern (Vereine, Firmen, Sportgruppen, etc.) muss die Teilnehmerzahl je Kurs mindestens 10 Teilnehmer betragen, bei Spezial-Lehrgängen 15, bei Trainings in Arztpraxen 5. Wird die Teilnehmerzahl unterschritten, hat der Vertragspartner den jeweiligen Differenzbetrag zur geforderten Mindestteilnehmerzahl zu tragen.
Bei Inhouse-Lehrgängen berechnen wir außerdem eine Anfahrtspauschale in Höhe von € 50,00 pro Kurs.
Für Lehrgänge außerhalb unserer Räumlichkeiten müssen nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaft geeignete Räume und Einrichtungen vorhanden sein. Es muss ein Raum zur Verfügung stehen, der eine Grundfläche von mindestens 50m2 aufweist und in dem 20 Personen durch theoretischen Unterricht und praktische Übungen in Erster Hilfe geschult werden können. Der Raum muss über ausreichend Beleuchtung verfügen. Zudem müssen Sitz- und Schreibmöglichkeiten, sowie Waschgelegenheiten und Toiletten vorhan- den sein. Es muss die Möglichkeit bestehen, einen Beamer zum Einsatz zu bringen.
§9 Kursabsagen durch den Anbieter
Die ALPHA Rettung behält sich das Recht vor, einen Lehrgang abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird (für eigene Schulungen 10 Teilnehmer). Die Absage wird dem Teilnehmer bzw. Auftraggeber rechtzeitig, jedoch mindestens 3 Werktage vor Lehrgangsbeginn bekannt gegeben. Sollte aus Gründen höherer Gewalt oder plötzlicher Krankheit eines Ausbilders der Lehrgang kurzfristig ausfallen müssen, ist dies möglich. Der Anbieter bemüht sich in solchen Fällen unverzüglich um einen Ersatztermin.
Sollte kein passender Ersatztermin angeboten werden können, werden bereits gezahlte Lehrgangsgebühren zurückerstattet. Darüber hinausgehende Rechtsansprüche, insbesondere die Erstattung der Kosten aus Arbeitsausfall, Fahrtkosten, etc. bestehen nicht.
§10 Datenschutz
Es erfolgt die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzgrundverordnung. Die Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen.
§11 Haftung
11.1. – Haftung gegenüber dem Auftraggeber sowie Dritten
Der Anbieter haftet dem Auftraggeber sowie Dritten gegenüber ausschließlich für Schäden, die durch die eingesetzten Ausbilder des Anbieters oder dessen Erfüllungsgehilfen in Ausübung ihrer begründeten Aufgaben vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Eine Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausdrücklich ausgeschlossen.
11.2. – Haftungsausschluss
Der Anbieter wird von jeglicher Haftung für Schäden freigestellt, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber oder Teilnehmer dem Anbieter wissentlich oder unwissentlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht, Informationen (vor allem zu seinem Gesundheitszustand) zurückgehalten oder eine sonstige ihn treffende Verpflichtung, gleich welcher Art, vernachlässigt hat. In diesem Falle stellt der Auftraggeber den Anbieter auch hinsichtlich aller Ersatzansprüche Dritter frei.
§12 Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§13 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München.
§14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unzulässig oder ungültig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In solch einem Fall tritt an Stelle der unzulässigen oder ungültigen Bestimmung jene gesetzliche Norm, die dem am nächsten kommt, was die unzulässige oder ungültige Bestimmung regeln hätte sollen.
Unsere Dienstleistungen
Neben Erste Hilfe Kursen und Spezial-Lehrgängen bieten wir auch klassischen Rettungsdienst, Krankentransport, Patientenrückholung
sowie Kurse und Ausbildungen und Sanitätsdienste für Veranstaltungen an.
Rettungsdienst und Krankentransport
Die ALPHA Rettung bietet diverse Dienste im Bereich der Notfallrettung und des Krankentransports an.